EU-Bericht zu freiwilligen Chat-Scans: Was in COM(2025) 740 wirklich steht

Mit COM(2025) 740 legt die EU-Kommission ihren zweiten Bericht zur Umsetzung der
Verordnung (EU) 2021/1232 vor. Diese Verordnung erlaubt es bestimmten Online-Diensten
(z. B. Messengern und E-Mail-Anbietern), freiwillig Technologien einzusetzen, um
Online-Kindesmissbrauch (Child Sexual Abuse, CSA) aufzuspüren – obwohl das eigentlich
mit der ePrivacy-Richtlinie kollidiert.

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